ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
Wir legen unseren Angeboten, Lieferungen und Leistungen ausnahmslos die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Mit der
Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner unsere Bedingungen. Entgegenstehenden Bedingungen widersprechen wir hiermit.
Sie gelten nur, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Bedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht
Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht nochmals widersprechen und die vertraglich geschuldete Lieferung/Leistung
vorbehaltlos erbringen.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
2. Angebote und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder
mit Auslieferung der vereinbarten Leistungen zustande. Wir sind jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung
unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Unvollständige oder zweifelhafte Angaben in der Bestellung/Auftrag, die zu Falschlieferungen führen, gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich ab Versandort zzgl. Verpackung und Transportkosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden berechnet.
4. Zahlung
Die Zahlung erfolgt auf Rechnung innerhalb 8 Tage netto. Andere Zahlungsbedingungen gelten nur bei schriftlicher
Vereinbarung - sind jedoch möglich.
Rechnungskürzungen, wie überhöhtes Skonto, Skontoabzug außerhalb der Skontofrist, Verpackungsabzüge, Portoabzüge
oder sonstige Kürzungen, denen wir nicht zugestimmt haben, bleiben als offene Posten bestehen und werden eingefordert.
Der Auftraggeber gerät auch ohne Mahnung mit Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in Verzug. Bei Zahlungsverzug
werden Mahngebühren und Zinsen berechnet. Spätestens nach dem Verstreichen der mit der 3. Mahnung gesetzten
Zahlungsfrist, aber auch bereits 30 Tage nach Rechnungsdatum, unsere Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben
werden. Die Kosten hierfür sind vom Auftraggeber zu tragen. Gleichzeitig erfolgen weitere Lieferungen ausschließlich gegen
Nachnahme oder Vorkasse. Wird die Forderung über das Zahlungsziel hinaus gestundet, schuldet der Auftraggeber Zinsen in
Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Schecks werden nur erfüllungshalber
vorbehaltlich der Einlösung angenommen; die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
Wechsel können keinesfalls als Zahlung anerkannt werden. Werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des
Auftraggebers ernsthaft in Frage stellen oder wird ein Scheck bzw. ein Wechsel nicht eingelöst, so werden sämtliche
offenstehende Forderungen fällig. Außerdem sind wir dann berechtigt, die Arbeiten einzustellen sowie alle bisher erbrachten
Leistungen nach Vertragspreisen abzurechnen.
Für eine Wiederaufnahme der Arbeiten sind gesonderte Absprachen zu treffen. Insbesondere sind wir berechtigt,
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
5. Lieferung und Lieferverzug
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart
wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetroffene
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln,
behördliche Anordnungen usw. auch wenn die bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten -, haben wir auch
bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferungen bzw. Leistung um die
Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.Wenn die Behinderung länger als 6 Monate dauert, ist der Auftraggeber nach
angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils
vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, sind wir
berechtigt, ihm die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
6. Versand und Gefahrenübergang
Versandweg und Verpackung sind unserer Wahl überlassen, ohne daß dafür eine Haftung, außer für den Fall des Vorsatzes und
der groben Fahrlässigkeit, übernommen wird. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch
mit dem Verlassen unserer Versandorte, geht die Gefahr auf den Kunden über. Expresskosten oder Sonderwünsche gehen zu
Lasten des Kunden.
7. Eigentumsvorbehalt
Lieferungen von Waren durch uns erfolgen stets unter erweitertem und verlängerten Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt unser
Eigentum bis zur Erfüllung aller
Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns auf jedem Rechtsgrund gegen den
Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu
verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubter Handlung) bezüglich der Ware
entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Auftraggeber bereits jetzt
sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Bei Zugriffen Dritter auf die Ware wird der Auftraggeber auf unser Eigentum
hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers - insbesondere
Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des
Auftraggebers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Ware durch uns liegt - soweit nicht
das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. Alle zur Beseitigung von Pfändungen sowie zur
Wiederbeschaffung der gelieferten Erzeugnisse aufgewandten Kosten sind von dem Auftraggeber zu erstatten.
8. Mängelrügen und Gewährleistung
Der Auftraggeber hat die Ware zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich nach Erhalt, schriftlich zu rügen. Angelieferte
Ware ist bei Empfang sofort zu prüfen. Der Auftraggeber hat insbesondere seine Rügepflichten gegenüber dem Spediteur zu
beachten. Ist beim Eintreffen der Ware diese oder die Verpackung beschädigt, muß der der Auftraggeber sich dies vom
Frachtführer schriftlich bestätigen lassen und uns diese Bestätigung unverzüglich zur Verfügung stellen. Mängel eines Teiles
der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Versteckte Mängel müssen ebenfalls
unverzüglich nach der Entdeckung, schriftlich gerügt werden. Auf unser Verlangen der Auftraggeber den Zeitpunkt der
Entdeckung nachzuweisen. Kleine handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, des
Gewichts usw. rechtfertigen keine Mängelrüge. Etwaige Konstruktionsänderungen entsprechen dem jeweiligen Stand der
Technik und berechtigen ebenfalls nicht zu Beanstandungen. Unberechtigte Mängelrügen können wir zum Anlaß nehmen, vom
Auftraggeber die Erstattung der uns entstandenen Kosten zu verlangen. Bei Mängelrügen muss das Kaufdatum mit Rechnung
nachgewiesen werden können. Sind die Beanstandungen berechtigt, leisten wir nach Prüfung, eine Nachbesserung, einen
Preisnachlaß oder vollwertigen Ersatz. Schlägt die Nachbesserung bzw. die Ersatzlieferung fehl, kann der Auftraggeber
die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Dieselben Rechte stehen dem Auftraggeber zu, wenn wir die
Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu Unrecht verweigern oder damit in Verzug geraten und der Auftraggeber uns eine
angemessene Nachfrist, die fruchtlos abgelaufen ist, gesetzt hat. Die Mangelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung,
auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung
oder sonstiger nachteiliger, von uns nicht zu vertretender Einfüsse entstehen. Verluste oder Beschädigungen auf dem Transport
sind vom Empfänger beim Transporteur zu reklamieren. Dieses gilt auch bei einem Schaden, bei dem eine Beschädigung der
Verpackung nicht sichtbar ist. Fehlerhafte Stücke sind vor der Ersatzlieferung zurückzugeben, es sei denn wir verzichten hierauf
schriftlich. Weitergehende Ansprüche jedweder Art auf Wandlung oder Minderung, Vergütung von Schaden oder Arbeitslohn,
Ersatz sog. Mangelfolgeschäden, Verzugszinsen, Verzugsstrafen usw. sind ausgeschlossen. Ungeachtet erhobener
Mängelrügen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Ware abzunehmen, abzuladen und sachgemäß zu lagern. Eine Haftung für
Schäden, die aus dem Gebrauch von elektronischen Geräten, Software und ähnlichen Artikeln entstehen, schließen wir aus.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten
einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn er und der Auftraggeber Vollkaufleute
im Sinne des HGB sind.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, so ist hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Eventuell unwirksame
Bestimmungen werden durch diejenigen zulässigen ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.
Das gleiche gilt für etwaige Lücken dieser Bedingungen. Im übrigen gelten die allgemeinen Gesetze.
10. Datenverarbeitung
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbedingungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über Käufer,
gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetztes zu verarbeiten und zu
speichern.
QUERCUS Sokolic Darko u. Sokolic Goran GbR, Lebacher Str. 60, 66265 Heusweiler-Eiweiler
Juni 2015